Reparaturen in der Garage

Offenbar hat die HV jetzt doch eine Reparatur des Bodens in der Garage veranlasst und das ist nicht nur mit Sand aufgefüllt worden, sondern wie es aussieht mit Asphalt. Ich habe gar nicht mit bekommen, wann die das gemacht haben.

Der Boden scheint somit wieder in Ordnung gebracht worden zu sein, vielleicht um uns zu beschwichtigen, denn die Schäden am Träger, bei der Einfahrt sind nach wie vor vorhanden, und so wie das aussieht, reicht es hier sicher nicht einfach nur drüber zu malen (siehe Bilder).

Die Risse haben sich sogar schon auf die Seitenwand und den Boden ausgedehnt, das sollte sich meiner Meinung nach jemand der Ahnung von Baustatik hat ansehen, ich kann das nicht beurteilen.

Erneute Schildbürgerei der HV

Habe heute wieder eine erneute „Schildbürgerei“ der Hausverwaltung entdeckt. Offenbar wurde für die neue Mieterin [Top 2], welche keinen Briefkasten hat, versucht hier eine Lösung zu finden.

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Es wurde zwar ein Schloss montiert, welches erstens nicht richtig passt und es fehlt vor allem der Schlitz, das man etwas einwerfen kann, wie soll hier der Zusteller etwas rein bringen ?
Mich wundert so etwas schon nicht mehr, aber Hauptsache die HV hat ein Postfach, welches unzugänglich gemacht wurde, so das hier keiner etwas rein werfen kann, wozu soll das gut sein.

Neue Bewohnerin auf Top 2

Hat das schon wer gesehen von euch ?

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Offenbar ist hier auf [Top2] heimlich still und leise eine Bianca eingezogen, nicht das mich das stören würde, aber irgendwie sind wir doch eine Hausgemeinschaft wo sich alle kennen und auch irgendwie zusammen halten. Und auch die neu dazu gekommen wurden von uns immer freundlich begrüßt und in unsere Gemeinschaft aufgenommen, wenn sie das wollten. Kennt wer diese Bianca oder ist ihr mal zufällig begegnet ?

Mauersegler

Ich habe am 10.06.2015 eine E-Mail bezüglich des Bauprojekt auf der Schüttaustrasse 56 (Grundstücks-Nummer 2319/4) an den Bauträger gesendet, es gab bezüglich der Mauersegler aber keine Rückmeldung, ich habe daher eine E-Mail an die MA22 (Umweltschutz), welche für solche Dinge zuständig ist, geschrieben.

Die Bauarbeiten sind schon weit voran geschritten und in dem Nachbarhaus haben ein paar Mauersegler seit Jahren eine Brutstätte gefunden,

wir wollten nur auf den Brutplatz aufmerksam machen, der durch die Bauarbeiten sicher gefährdet ist. Uns ist schon klar, das ein solches Bauprojekt keine Rücksicht auf ein paar Vögel nimmt, aber in dem Fall, werden die wohl vorher umgesiedelt werden müssen oder ihnen eine neue Möglichkeit zu Brüten angeboten werden, es gibt dafür Nistkästen die man dann halt montieren müsste.

Vielleicht können sie hier noch einmal intervenieren, vielleicht hört der Bauträger auf eine Behörde ja mehr, als auf ein paar Umweltschützer.

Garagenplatz zu vermieten

Was soll das denn jetzt ?

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Es gibt sowieso schon zu wenig Garagenplätze für das Haus (nicht jeder von uns hat einen Garagenplatz) und jetzt hat die HV offenbar hier jemanden einen Garagenplatz verkauft, obwohl von uns welche auf Plätze warten (soweit ich weiß) und das auch gleich zum doppelten Preis, den wir sonst zahlen.

Nicht nur das das eine Frechheit ist, haben dann auch noch „fremde“ Leute Zugang zu unserer Garage und somit auch zum Haus und sogar zum Garten.

Auch wenn wir hier nur Mieter sind, halte ich diese Vorgangsweise einfach nicht für OK.

Hauskasse und mehr…

Die Hausverwaltung hat uns € 83,50 zurück erstattet, danke an Marion [Top 1] für den Einsatz.
Unser neuer Kontostand beträgt somit € 352,28 die Details gibt es hier.

Ich habe vor, demnächst bei dem neu angelegten „Beet“


ein paar Sträucher (Himbeeren und Brombeeren) zu pflanzen, damit das nicht so kahl ist, sollte jemand da etwas dagegen haben, mir das bitte rechtzeitig zu sagen. Aber ich denke da hat niemand etwas dagegen, erstens sieht das hübscher als als jetzt und wenn die Sträucher dann Früchte tragen, gibt es sogar etwas zu naschen und die nicht so schöne Mauer wird auch ein wenig verdeckt.

Hauskasse

Heute ist die bestellte Geldkassette eingetroffen, habe mir erlaubt diese auch in die Liste einzutragen, außerdem habe ich einen Ordner mit all den Rechnungen angelegt, damit das auch alles seine Ordnung hat.

Den aktuellen Stand der Hauskasse kann man sich natürlich auch online ansehen, ich werde aber auch in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen das ganze per Mail verschicken.

Schön langsam wird es ja grün in unserm Garten, wollten wir uns nicht demnächst dann mal eine Beratung eines Gärtners holen, ich wäre für den Green Rabbit, die scheinen wirklich professionell zu sein und auch nicht teuer.

Kompressor für Fahrrad, Auto und Motorrad

Ich besitze ein elektrischen Kompressor (Black & Decker ASI300) welcher so ziemlich alles (bis 11Bar) mit Luft befüllen kann.
Dabei kann man den gewünschten Druck (digital) einstellen und den Rest erledigt das Gerät.

airstation

Wenn also jemand mal seine Reifen am Auto oder Motorrad nachfüllen oder prüfen möchte (der Kompressor verfügt auch über einen digitalen Druckmesser), einfach bei mir melden. Ich habe in der Garage auch einen Stromanschluss, das Ding würde aber auch mit 12V funktionieren. Man kann natürlich auch Fahrradreifen damit aufpumpen (ich habe da einen passenden Adapter), aber für die Fahrräder haben wir, dank Martin, ja jetzt eine funktionierende Pumpe im Fahrradraum.

Gemeinnützige Mietwohnungen mit Kaufoption

Was sind Mietwohnungen mit Kaufoption?

Es handelt sich dabei grundsätzlich um ganz normale Mietwohnungen gemeinnütziger Bauvereinigungen, die mit öffentlicher Förderung errichtet werden. Der Mieter erwirbt unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen das Recht auf Übertragung in das Wohnungseigentum, die Wohnung kann, muss aber nicht gekauft werden. Es wird ein kostendeckendes Entgelt (Mietzins) für die Überlassung in Miete bezahlt, das bei einem allfälligen Kauf nicht auf den Preis angerechnet wird. Das unterscheidet die Miete mit Kaufoption von Mietkauf, Leasing etc. die in der Regel Finanzierungsformen von Eigentumswohnungen darstellen.

Ausgehend von einer Vorläuferregelung im Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 wurde im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz ab1994 (Datum der Förderungszusicherung) dieses Modell bundesweit für die Wohnungen für gemeinnützige Bauvereinigungen eingeführt und mittlerweile mehrfach novelliert (insbesondere hinsichtlich der Voraussetzungen für das Entstehen der Kaufoption und der Preisbildung).

Unter welchen Voraussetzungen entsteht derzeit eine Kaufoption?

Werden vom Mieter einer geförderten Mietwohnung bei der Erstvermietung Eigenmittel zur Finanzierung von Grund- und/oder Baukosten verlangt, die einen bestimmten Betrag übersteigen, entsteht eine Kaufoption. Die Höhe dieses Betrages ändert sich jährlich durch eine Valorisierung mit der durchschnittlichen Steigerung des Verbraucherpreisindex des vorangegangen Kalenderjahres (ab 1. April 2014 € 66,86 pro m²).

Wann und wie lange kann die Kaufoption ausgenützt werden?

Die Kaufoption kann durch das Stellen eines Antrages auf Übertragung in das Wohnungseigentum frühestens nach Ablauf von 10 Jahren und längstens bis zum Ablauf von 15 Jahren nach Erstbezug der Baulichkeit ausgenützt werden. Die Kaufoption ist auch vor Ablauf von 15 Jahren konsumiert, wenn ein Mieter einen Antrag auf Übertragung in das Wohnungseigentum stellt, jedoch das ordnungsgemäße Preisangebot der gemeinnützigen Bauvereinigung nicht annimmt.

Wer kann die Kaufoption ausnützen?

Die durch Zahlung entstandene Kaufoption kann jeder Mieter der Wohnung innerhalb des 5-jährigen Zeitraumes (11. bis 15. Jahr) stellen, auch wenn er selbst einem oder mehreren Vormietern nachgefolgt ist. Bei einer Mietermehrheit (Ehegatten, eingetragene Partnerschaften, eingetretene nahe Angehörige etc.) müssen sich die Mitmieter darauf einigen, wer den Antrag stellen kann bzw. wie die Wohnungseigentumsbegründung erfolgen soll (allenfalls Eigentümerpartnerschaft, allerdings beschränkt auf zwei natürliche Personen).

Welche Schritte folgen auf die Antragstellung des Mieters?

Die gemeinnützige Bauvereinigung hat dem Mieter binnen einer Frist von 3 Monaten (vertraglich bis auf 6 Monate verlängerbar!) ein Kaufanbot mit einem Fixpreis für die nachträgliche Übertragung in das Wohnungseigentum zu legen.

Wie wird der Fixpreis ermittelt?

Gemeinnützige Bauvereinigungen haben nach den derzeit geltenden Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes mehrere Möglichkeiten diesen Fixpreis zu ermitteln. Es kann sowohl ein Preis auf der Grundlage des Verkehrswertes als auch ein Fixpreis analog einer neuerrichteten Eigentumswohnung mit einer jeweils angemessenen und sachgerechten Verwohnung/Abschreibung und einer Wertsicherung ermittelt werden.

Welche Möglichkeiten der gerichtlichen Überprüfung bestehen?

Ist der Mieter der Meinung, der angebotene Fixpreis sei offenkundig unangemessen, kann er einen Antrag auf Überprüfung beim zuständigen Bezirksgericht (in Wien zunächst bei der Schlichtungsstelle) stellen. Wird vom Gericht die offenkundige Unangemessenheit durch Vergleich mit einem freifinanzierten Objekt eines gewerblichen Bauträgers festgestellt, hat das Gericht den Verkehrswert festzustellen, der dann den angebotenen Fixpreis ersetzt.

Welche Beträge werden dem Mieter auf den Fixpreis angerechnet?

Dem Mieter werden die bezahlten Einmalbeträge minus 1% pro Jahr der Mietdauer, sowie die von der gemeinnützigen Bauvereinigung übernommenen Verpflichtungen (also insbesondere aushaftende Darlehen) angerechnet. Weiters werden nicht verbrauchte Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge über die sogenannte Grundstufe hinaus in die Rücklage des (künftigen) Wohnungseigentumsobjektes übertragen.

Was zahlt der Mieter im Falle der Wohnungseigentumsbegründung?

Der Mieter zahlt den nach Anrechnung der abgeschriebenen Einmalbeträge und des Wertes der übernommenen Verpflichtungen verbleibenden Teil des Fixpreises („Barkaufpreis“), die mit der Wohnungseigentumsbegründung verbundenen Kosten und Gebühren, sowie die Grunderwerbssteuer. Basis für die Grunderwerbssteuer ist allerdings der gesamte Kaufpreis, also der Fixpreis.

Wie erfolgt die Verrechnung der Umsatzsteuer?

Die gemeinnützige Bauvereinigung hat den Vorsteuerabzug bezüglich der Umsatzsteuer von den Baukosten zu verrechnen, da das Objekt zunächst in Miete überlassen wurde. Bei Mietobjekten, die vor dem 1.4.2012 bezogen wurden, wird die Umsatzsteuer bei Übertragung nach mehr als 10 Jahren nicht mehr (anteilig) rückverrechnet, das heißt, der Mieter erwirbt eine Eigentumswohnung und erspart sich die Umsatzsteuer von den Baukosten. Wurde das Mietobjekt ab dem 1.4.2012 bezogen, verlängert sich die 10-Jahres-Frist auf 20 Jahre. Das heißt, dass bei derzeitiger Rechtslage – je nach Kauftermin – mindestens 25% der Umsatzsteuer von den Baukosten nachzuzahlen sind.

Welche Möglichkeiten hat ein Mieter nach Ablauf der Kaufoption?

Hat der Mieter seine Kaufoption nicht ausgenützt, steht ihm noch weitere 5 Jahre ein Vorkaufsrecht zu. Weiters kann die gemeinnützige Bauvereinigung ihrerseits den Mieter zu einer (neuerlichen) Antragstellung einladen. Die Mechanismen sind dann im Wesentlichen die gleichen wie bei der Kaufoption, allerdings kann die freiwillige Übertragung auch daran geknüpft werden, dass eine bestimmte Anzahl von Mietern das Angebot in Anspruch nimmt.